Personenbezogene Daten

Als personenbezogene Daten werden gemäß §3 Absatz 1 BDSG
“Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person” bezeichnet.

Dies bezieht sich nur auf Daten von natürlichen Personen, also von Menschen. Juristische Personen wie Unternehmensdaten (sofern sie nicht wieder natürliche Personen betreffen) werden durch das Datenschutzrecht nicht geschützt.

Personenbezogene Daten können beispielsweise sein:

  • Mitarbeiterdaten
  • Bildungsstand, Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen
  • Lohn- und Gehaltsdaten
  • Kunden- oder Mandantendaten
  • Patientendaten
  • Anschrift, Augenfarbe, Schuhgröße, …

Ganz besonders geschützt (§3 Abs. 9 BDSG) sind Daten zu

  • Angaben über die ethnische Herkunft
  • der politische Meinung
  • der religiösen oder philosophischen Überzeugung
  • einer Gewerkschaftszugehörigkeit
  • der Gesundheit sowie
  • des Sexuallebens

Diese Daten dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen verarbeitet werden (§28 Abs. 6-9 BDSG).