Externer Datenschutzbeauftragter

Die Aufgaben des externen und internen Datenschutzbeauftragten sind identisch. Beide müssen darauf achten, dass nur die Personen auf die Daten zugreifen können, die auch befugt dafür sind. Um dies erfüllen zu können, müssen Sie dafür sorgetragen, dass die IT-Systeme des Unternehmens darauf ausgelegt sind und über einen ausreichenden Schutz verfügen. Sie müssen darauf achten, dass die Richtlinien und Datenschutzgesetze eingehalten werden. Die Datenschutzbeauftragten sind für die personenbezogenen Daten zuständig. Wenn ein Betroffener Auskunft darüber erteilt haben möchte, was für Daten über ihn gespeichert sind, ist der Datenschutzbeauftragte dafür zuständig, genauso wie für eine eventuelle Korrektur dieser Daten oder eine Löschung bzw. Sperrung (falls vom Kunden gewünscht).

Besonderheiten
Der externe Datenschutzbeauftragte hat im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten kein Sonderkündigungsrecht. Beim externen Datenschutzbeauftragten gilt die im Vertrag vereinbarte Gültigkeit und Konditionen, d. h., wenn der Vertrag mit dem externen Datenschutzbeauftragten ausgelaufen ist, kann wenn gewünscht ein neuer externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Eine Bestellung des Datenschutzbeauftragten muss immer schriftlich erfolgen. Durch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gliedert man das Risiko aus. Es sind keine gesonderten Regelungen festgelegt wie ein Vertrag eines externen Datenschutzbeauftragten auszusehen hat. Der externe Datenschutzbeauftragte ist dazu verpflichtet seine Fachkunde aufrecht zu erhalten und damit auch seine Zuverlässigkeit zu garantieren.

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